Ausbildungskonzept

Ausbildungskonzept GSP

Ausbildungskonzept für Praktikanten und Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst am Gymnasium Schloss Plön

  1. Grundlagen der Ausbildung

Wer bei uns eine Ausbildung beginnt, wird in ein qualifiziertes, engagiertes und integrativ wirkendes Kollegium aufgenommen. Er kann auf Hilfe und Unterstützung bauen, die grundsätzlich als Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne der Entwicklung eigener Verantwortung für das eigene Handeln zu verstehen ist. Die LiV ist eingeladen, in Gremien, Ausschüssen und Arbeitsgemeinschaften der Schule mitzuwirken, Verantwortung zu übernehmen und so an der Gestaltung und Entwicklung unserer Schule persönlich teilzuhaben.

Die Ausbildung setzt eine enge Kooperation aller Beteiligten voraus.

Grundlage der Ausbildung sind die durch die jeweils gültige Fassung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung APVO Lehrkräfte festgelegten Ausbildungsstandards, die eine verbindliche Orientierung für das Handeln aller Beteiligten darstellen. Sie decken die Bereiche Planung, Durchführung und Evaluierung von Unterricht, Mitgestaltung und Entwicklung von Schule, Erziehung und Beratung, Selbstmanagement sowie Bildungs- und Erziehungseffekte ab.

In der Ausbildung geht es also zusammenfassend um eine „möglichst optimale Förderung …

  • der Unterrichtskompetenz (Didaktik, Methodik, Diagnostik, individuelle Förderung),
  • der Erziehungs- und Beratungskompetenz (z.B. Classroom Management, Umgang mit Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, Prävention, Interkulturelle Bildung, Stärkung der Persönlichkeitsbildung der uns anvertrauten jungen Menschen),
  • von Fähigkeiten, die Weiterentwicklung des Unterrichts und der schulischen Arbeit aktiv mit zu gestalten,
  • von Fähigkeiten, die eigene Arbeit systematisch zu evaluieren, zu reflektieren und weiter zu entwickeln.“[2]
  1. Praktikanten

Studienbegleitende Praktika haben eine große Bedeutung als Vorbereitung auf die zweite Ausbildungsphase. Unser Ausbildungskonzept schließt eine Betreuung der studienbegleitenden dreiwöchigen Bachelor-Praktika, der vierwöchigen Master-Praktika sowie der Praxissemester durch Lehrkräfte des betreffenden Faches ein, die den Praktikanten/-innen und Studierenden ihren Unterricht für Hospitationen öffnen, sie in das Unterrichtsgeschehen einführen und sie bei der Durchführung von Unterrichtsversuchen unterstützen.

Praxissemester

Das Gymnasium Schloss Plön ermöglicht Studierenden des Masterstudiengangs die Durchführung des Praxissemesters im Rahmen der gegebenen Kapazitäten der Schule.

Die Studierenden erhalten seitens der Schule Unterstützung durch die Ausbildungskoordinatorin sowie durch eine Mentorin bzw. einen Mentor. Diese führen die Studierenden in die Schule, die Klassen sowie die Verwaltungsaufgaben einer Lehrkraft ein, unterstützen bei der Vor- und Nachbereitung von Unterrichtssituationen ebenso wie bei der Forschungsaufgabe.

Nach circa vier Wochen werden in einem Entwicklungsgespräch Entwicklungsziele festgelegt.

Der Betreuungsaufwand seitens der Mentorin bzw. des Mentors bemisst sich an der Entlastung von einer halben Unterrichtsstunde.

  1. Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst

Das GSP bildet in allen Fächern aus, die bei uns unterrichtet werden. Die Zahl der LiV richtet sich nach den Möglichkeiten der Schule und den Zuweisungen durch das IQSH.

Das GSP unterstützt grundsätzlich und im Rahmen der Möglichkeiten eine Zusammenarbeit der LiV mit denen anderer Schulen nach vorheriger Absprache.

LiV sind gleichberechtigte Kollegen[3] und werden in alle Bereiche der Schulgestaltung und -entwicklung, Konferenzen und Fachkonferenzen sowie deren Vorbereitung und Durchführung eingebunden.

Während ihrer Ausbildungszeit wird der LiV empfohlen, zumindest einmal nach vorheriger Absprache  als Gast an einer Schulkonferenz teilzunehmen.

Die LiV sollten die Möglichkeit nutzen, über den Mentorenunterricht hinaus auch andere Unterrichtsstile kennen zu lernen und mit Zustimmung der Kollegen eigener oder anderer Fächer in deren Unterricht zu hospitieren.

Die LiV soll in jeder Stufe (Orientierungs-, Mittel- und Oberstufe) in jedem Fach mindestens eine Unterrichtseinheit durchführen. Sollte die Stundenverteilung der LiV in den drei Semestern keinen eigenverantwortlichen Unterricht in allen Stufen abdecken, so ist darauf zu achten, dass dies für fehlende Stufen durch Unterricht unter Anleitung beim Mentor oder bei Fachkollegen ergänzt wird.

Die LiV legt dem Mentor einmal pro Woche im Hospitationsunterricht ein Stundenplanungsraster vor. Hierbei sollen auch das Thema der Unterrichtseinheit und die Themen der vorangegangenen Stunden genannt werden. Die Teilnahme an den Besprechungsstunden mit dem Mentor und an der wöchentlichen Ausbildungsstunde ist verpflichtend.

LiV werden im Rahmen ihrer sonstigen Verpflichtungen auch zu Pausen- und Klausuraufsichten herangezogen. Sie sind nicht verpflichtet, zusätzliche Vertretungen zu übernehmen.

  1. Mentoren

Die Tätigkeit als Mentor wird in Abstimmung mit der Schulleitung freiwillig übernommen. Die Schule unterstützt ausdrücklich Fortbildungen der Mentoren zwecks ihrer Professionalisierung als Ausbildungslehrkraft.

Die Mentoren begleiten die LiV kontinuierlich und haben einen Überblick über ihren Ausbildungsstand, d.h. sie leiten an, beraten unterstützend in der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit mit Blick auf die Ausbildungsstandards und die Anforderungen des Schulalltags. Sie können als Gäste mit Zustimmung der LiV am zweiten Staatsexamen teilnehmen und werden dafür vom Unterricht freigestellt.

Die Mentoren übernehmen die Beratung und Betreuung der LiV in allen Gebieten des Unterrichts nach den Vorgaben durch Lehrplan, Fachanforderungen und schulinterne Fachcurricula. Sie beachten die Ausbildungsstandards im Hinblick auf den Erwerb der Lehrkompetenz der LiV in fachlicher, pädagogischer, methodischer, organisatorischer und persönlicher Hinsicht. Sie werden darin von den jeweiligen Fachschaften unterstützt. Der Stundenplan enthält eine feste Besprechungsstunde in jedem Fach, in der die Grundlagen für eine erfolgreiche Unterrichtstätigkeit erarbeitet werden. Es wird organisatorisch sichergestellt, dass die Mentoren im eigenverantwortlichen Unterricht der LiV in mindestens einer Unterrichtsstunde pro Woche anwesend sein können. Die gewünschten Klassen für gegenseitige Hospitationen sollten möglichst frühzeitig dem Stundenplankoordinator mitgeteilt werden, damit dies bei der Erstellung des Stundenplans berücksichtigt werden kann. Weitere gegenseitige Unterrichtsbesuche zwischen Mentoren und LiV oder Hospitationen bei anderen Fachlehrern werden nach Bedarf im Rahmen des Möglichen angeregt und unterstützt

Bei den Besuchen der Fachleiter im Hause im Rahmen der Ausbildung durch das IQSH nehmen die Mentoren in der Regel an der Vorführstunde und der nachfolgenden Besprechung teil.

Zu Beginn der Ausbildung und zu Beginn des zweiten Semesters führen die Mentoren ein Orientierungsgespräch mit der LiV, in dessen Rahmen u.a. die folgenden Punkte thematisiert werden sollten: Erwartungen an Schule und Ausbildungslehrkraft, Erfahrungen, Ausbildungsstand, Interessen, gewünschte Arbeitsschwerpunkte, Einsatzplanung für das kommende Schuljahr etc. Über das Orientierungsgespräch wird von beiden Parteien eine Gesprächsnotiz angefertigt.

Über den Stand der Ausbildung finden bei Bedarf Gespräche zwischen Mentor und Koordinatorin oder der Schulleitung statt.

Ein Wechsel der Mentoren kann in besonderen Fällen in Absprache mit der Koordinatorin bei der Schulleiterin beantragt werden. Diese entscheidet über den Antrag.

  1. Die Schulleiterin

Damit sich die Schulleiterin ein hinreichendes Bild von der Qualität des Unterrichtes der LiV bzw. ihrer Entwicklung machen kann, besucht sie die LiV mehrmals pro Fach in deren eigenverantwortlichem oder im angeleiteten Unterricht. Der Besuch wird mit der LiV mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf vereinbart. Diese Unterrichtshospitationen mit anschließender Stundenbesprechung sind Teil der Grundlagen für die dienstliche Beurteilung. Mentoren erhalten – wenn möglich – Gelegenheit, an Unterrichtsbesuch und -besprechung teilzunehmen.

Die Schulleiterin ermöglicht der LiV in diesen Besprechungen eine Sondierung über den Ausbildungsstand mit  Orientierung für deren Weiterentwicklung.

Falls sich in der Gesamtentwicklung erhebliche Schwierigkeiten der LiV abzeichnen, die ein erfolgreiches Abschließen der Ausbildung in Frage stellen, führt die Schulleiterin in Anwesenheit der LiV und unter beratender Mitwirkung der Koordinatorin und/oder der beiden Mentoren ein entsprechendes Beratungsgespräch.

  1. Die Koordinatorin

Zur Koordination zwischen LiV, Mentoren, Schulleiterin und IQSH ist die Stelle einer Koordinatorin eingerichtet. Zentrale Aufgabe ist es, das Vertrauensverhältnis zwischen LiV, Mentoren sowie der Schulleitung kontinuierlich zu prüfen und gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen zu stärken.

Die Koordinatorin nimmt darüber hinaus folgende Aufgaben wahr:

Sie ist federführend bei der Erstellung des Ausbildungskonzepts, das mit den Mentoren, der Schulleitung sowie mit dem Kollegium und der Schulkonferenz abgestimmt ist.

Sie ist verantwortlich für die kontinuierliche Überarbeitung des Ausbildungskonzepts.

Sie berät die Schulleiterin bei der Bewerbung der Schule um neue LiV, der Auswahl der Mentoren und der Umsetzung des Ausbildungskonzepts.

Sie wird bei der Unterrichtsverteilung der LiV hinzugezogen und achtet darauf, dass die Stundenpläne und Unterrichtsverteilung der LiV gemäß den Ausbildungsanforderungen sinnvoll abgestimmt werden. Sie achtet auch darauf, dass die LiV regelmäßig Unterricht unter Anleitung in allen Stufen – insbesondere, wenn nicht durch eigenen Unterricht abgedeckt – erproben.

Sie berät die LiV regelmäßig, z.B. im Rahmen der wöchentlichen Ausbildungsstunde der Lehrkräfte, und kann von der LiV zu Unterrichtsberatungen oder Lehrproben eingeladen werden.

Sie pflegt ggf. die Zusammenarbeit mit den Nachbarschulen, wenn es um Belange der Ausbildung geht.

  1. Unterrichtsverteilung

Die LiV übernehmen pro Schuljahr in beiden Fächern und in mindestens zwei verschiedenen Schulstufen  insgesamt 10 (+/- 1) Stunden eigenverantwortlichen Unterricht unter Berücksichtigung der schulischen Gegebenheiten. Insgesamt summiert sich die Anzahl der eigenverantwortlich unterrichteten Stunden in den drei Semestern auf 30 Wochenstunden.

Die LiV erteilen im Verlauf ihrer Ausbildung Unterrichtseinheiten in allen drei Stufen.

  1. Stundenplan

Die LiV wird für die Ausbildungsmodule des IQSH freigestellt.

Der Stundenplan berücksichtigt gegenseitige Hospitationsmöglichkeiten zwischen LiV und Mentor mit mindestens je einer Stunde pro Fach und enthält ebenfalls eine feste Besprechungsstunde.

Pro Tag erteilt die LiV nach Möglichkeit nicht mehr als drei Stunden eigenverantwortlichen Unterricht.

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Die Umsetzung des Ausbildungskonzepts wird von der Koordinatorin und der Schulleitung initiiert und überprüft. Die Evaluation wird durch die regelmäßige Befragung der LiV sowie der eingesetzten Mentoren gewährleistet.

Das schulinterne Ausbildungskonzept ist Teil des Schulprogramms.

Schulkonferenzbeschluss vom 14.06.2017

Ausbildungskonzept am GSP