Der Örtliche Personalrat wird alle vier Jahre vom Kollegium gewählt. Er bestimmt bei allen Maßnahmen, die die Arbeitsituation des Kollegiums betreffen, mit.
Der Örtliche Personalrat wird alle vier Jahre vom Kollegium gewählt. Er bestimmt bei allen Maßnahmen, die die Arbeitsituation des Kollegiums betreffen, mit.