Corona


15.08.2022

• Es gilt der Schnupfenplan (s.u.), laut dem Kinder und Jugendliche mit einer Symptomatik, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeutet, ihre Schule mindestens 48 Stunden nicht besuchen sollen. 

• Für mit Corona infizierte Personen besteht eine Absonderungspflicht (s.u.). Sog. Kontaktpersonen können dagegen weiter am Schulleben teilnehmen. 

• Es gilt auch weiterhin die Hygienempfehlung8, wonach z. B. freiwillig jede einzelne Person für sich entscheiden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Im Umgang mit Schwangeren und vulnerablen Personen kann mit den betroffenen Lerngruppen eine Verständigung über das Tragen einer MNB im Einzelfall als Schutzmaßnahme zur Anwendung kommen. 

• Der Lüftungsplan gilt ebenso weiter für Schulen. Als Faustformel gilt: alle 20 Minuten für 3 bis 5 Minuten lüften. 

• Schließlich gilt der Beurlaubungserlass weiter, so dass insbesondere vulnerable Schülerinnen und Schüler, die ein klar erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben, im Einzelfall unter Beachtung der vorgegebenen Rahmenbedingungen befristet vom Präsenzunterricht beurlaubt werden können. 

Der “Schnupfenplan” hat weiterhin Gültigkeit:

“Absonderungspflicht”:

20.01.2022

17.01.2022

1. Ab sofort müssen sich alle Personen in Schule 3x/Woche testen, egal, ob genesen oder geboostert.

2. Da wir eine konsequente „serielle“ Testung an der Schule haben (also: 3x/Woche) UND es eine konsequente Maskenpflicht gibt, gibt es keineAbsonderungspflicht mehr (auch nicht für Sitznachbarn!).

Lediglich in Ausnahmen kann es noch dazu kommen, wenn z.B. die Maskenpflicht nicht konsequent eingehalten wurde. Es ist aber Sache der betroffenen positiv Getesteten dafür Sorge zu tragen, alle diejenigen zu informieren, zu denen ein enger Kontakt bestand und die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten wurden.Dann gilt die „Absonderungspflicht“ (also Quarantäne) für 5 Tage.

Geboosterte, gerade frisch doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene oder frisch Genesene müssen gar nicht mehr in Quarantäne.

Wenn die Schulleitung von einem positven PCR-Test erfährt (Anmerkung in eigener Sache: darum bitten wir ganz ausdrücklich zum Schutz von vulnerablen Personen), dann erhalten die Eltern, bzw. die Schüler der Lerngruppe ein Informationsschreiben der Gesundheitsverwaltung (dies erreicht die Schulen in den nächsten Tagen).

Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch einen PCR-Test bestätigt positiv getestet, dann gilt eine Quarantäne von 7 Tagen, wenn dann am 7. Tag durch einen PCR-Test bestätigt negativ getestet wurde.

Ein Beispiel: Ein Schüler, eine Schülerin wurde am letzten Freitag, 14.1.22, durch PCR positiv getestet. Er/sie muss die kommende Woche zu Hause bleiben und in Quarantäne. Die Anordnung kommt nicht mehr zwingend vom Gesundheitsamt. Am kommenden Freitag, 21.1.22, kann wieder ein PCR-Test gemacht werden, dessen Ergebnis wahrscheinlich frühestens am Montag, dem 24.1.22, vorliegt. Dann kann er oder sie am Dienstag, dem 25.1.22, wieder zur Schule kommen. Achtung: Nur für Kontaktpersonen, die sich NICHT an die Schutzmaßnahmen hielten, ist eine Verkürzung der Absonderung nach 5 Tagen möglich!

Wir akzeptieren diese oben genannten Regeln auch für Fälle, die ggf. am letzten Freitag eintraten. Die Kontaktpersonen/Sitznachbarn – Voraussetzung: die Schutzmaßnahmen wurden eingehalten!! – können ab Montag wieder in die Schule kommen.

3. Lüften in der Schule 

Es wird noch einmal an das KONSEQUENTE Lüften in der Schule erinnert: Da wir kühle bis kalte Temperaturen haben, reicht ein 3-5 minütiges Stoßlüften, wenn also Fenster als auch Türen gleichzeitig geöffnet werden. Danach werden die Fenster wieder geschlossen, damit die Wärme nicht verlorengeht.

09.01.2022

Herzlich Willkommen im neuen Jahr. Alle Schüler:innen mögen sich bitte heute, Sonntag, zur Vorsorge Zuhause oder noch besser im Testzentrum testen (lassen). Ab sofort testen wir alle, also auch die Geimpften und Genesenen immer montags, mittwochs und freitags. Wer nicht in der Schule testet, bringt, wie bewährt, die aktuelle qualifizierte Selbstauskunft mit. Die AGs müssen leider bis mindestens 23.01.22 ausfallen. Im Sport- und Musikunterricht gibt es wieder stärkere Einschränkungen. Die AHA-L-Regeln und der “Schnupfenplan” gelten weiterhin. Genauere Informationen haben alle Kinder per iServ erhalten.

29.04.2021

Ab Montag, den 03. Mai 2021, findet für alle Jahrgänge Präsenzunterricht in Klassenstärke statt. Dies gilt so lange der Inzidenzwert unter 50 liegt. Die Testungen finden weiterhin zweimal pro Woche statt. Es gelten natürlich immer noch die AHA-L-Regeln.

14.04.2021


Für die Selbsttestung ist es erforderlich, dass ihr Kind eine von den Eltern unterschriebene Einverständniserklärung vorlegt.

Falls Sie Ihr Kind zuhause testen, müssen Sie Ihrem Kind an den Testtagen (erster Tag der Schulwoche und Donnerstag) folgende ausgefüllte Selbstauskunft zum aktuell durchgeführten Test mitgeben.

04.03.2021

Ab Montag, den 08.03.2021, findet für die Jahrgänge 5 und 6 Präsenzunterricht nach Stundenplan statt.

Die Jahrgänge 7-Q1 bleiben im Distanzunterricht.

Der Abiturjahrgang Q2 wird weiterhin im Wechselunterricht beschult.

Unser aktualisiertes Distanzlernkonzept:

13.01.2021

Nach zwei Tagen Unterricht mit dem gesamten Abiturjahrgang, jeweils parallel in zwei Räumen, findet ab heute der Unterricht im wöchentlichen Wechsel in A und B-Gruppen statt.

Die Jahrgänge 5-Q1 arbeiten weiterhin im Distanzunterricht.

07.01.2021

Willkommen im neuen Jahr!

Alle aktuellen Informationen zum Schulbetrieb entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Ministerin:

11.12.2020

Die Schule wird ab dem 14.12.20 weiterhin für die Klassen 5 bis 7 stattfinden. Alle Klassenarbeiten, die für die kommende Woche angesetzt sind, finden planmäßig statt. Sollten sich Eltern entscheiden, ihre Kinder nicht mehr zur Schule schicken zu wollen, wie es das Ministerium auch gestattet, dann ist es über einen formlosen Antrag/eine Mitteilung an die Schule abgedeckt. Wir schreiben nichtsdestotrotz alle angesetzten Klassenarbeiten nach Plan; diese Schülerinnen und Schüler sollten dann ausschließlich für die Arbeiten kommen. Wie immer werden die Hygienevorschriften dabei eingehalten werden.

Alle Schüler*innen ab Jahrgang 8 sind am Montag zuhause im Distanzunterricht. Sie halten sich an die bekannten Distanzlern-Vorgaben:

Klassenarbeiten der Klassen 9,10, Q1 und Q2 finden unter besonderen Hygieneauflagen statt. Die Fachlehrkräfte informieren hierzu über IServ.

Der Präsenzunterricht beginnt im neuen Jahr am 11. Januar. Die Jahrgänge 5-7 erhalten bis nächsten Donnerstag ihre Arbeitsaufträge für den 7. und 8. Januar über das Aufgabentool bei iServ. Die Jahrgänge ab 8 proben das digitale Distanzlernen und erhalten ihre Arbeitsaufträge am 7. und 8. Januar.


Aktualisiert: 27.08.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler,

am 10.08.2020 geht die Schule wieder los und wir freuen uns darauf, euch alle wiederzusehen.

Natürlich ist der Unterricht am GSP noch nicht wieder so, wie ihr das eigentlich kennt. Es gibt viele Detailinformationen, die ihr hier als Download findet, besonders wichtig ist hier das “Anschreiben”.

Grundsätzlich müsst ihr euch an die Hygieneregeln halten; genaue Informationen findet ihr im Anhang “CoronaHygienekonzept”.

Normalerweise müsst ihr alle jeden Morgen nach dem Händewaschen in eure Klassenräume gehen, da aber die Wege ganz genau vorgeschrieben sind, geht ihr am Montag auf den vorgegebenen Wegen direkt zu den euch zugeteilten Schulhofbereichen. Diese Information findet ihr im Anschreiben “Wege”. (AB = Altbau bzw. Haupthaus, AF = Alter Fachtrakt, NB = Neubau)

Weiterhin werden euch sehr viele Informationen über Email, d.h. über IServ erreichen. Hier gibt euch der letzte Anhang “IServ” dieser Email wesentliche Tipps und Hinweise.

Genießt die kommenden Tage des Hochsommers, tschüss bis Montag!

Euer Schulleitungsteam