Corona

15.08.2022 • Es gilt der Schnupfenplan (s.u.), laut dem Kinder und Jugendliche mit einer Symptomatik, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeutet, ihre Schule mindestens 48 Stunden nicht besuchen sollen.  • Für mit Corona infizierte Personen besteht eine Absonderungspflicht (s.u.). Sog. Kontaktpersonen können dagegen weiter am Schulleben teilnehmen.  • Es gilt auch weiterhin die Hygienempfehlung8, wonach z. B. freiwillig jede einzelne Person für sich entscheiden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Im Umgang mit Schwangeren und vulnerablen Personen kann mit den betroffenen Lerngruppen eine Verständigung über das Tragen einer MNB im Einzelfall als Schutzmaßnahme zur Anwendung kommen.  • Der Lüftungsplan gilt ebenso weiter für Schulen. Als Faustformel gilt: alle 20 Minuten für 3 bis 5 Minuten lüften.  • Schließlich gilt der Beurlaubungserlass weiter, so dass insbesondere vulnerable Schülerinnen und Schüler, die ein klar erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben, im Einzelfall unter Beachtung der vorgegebenen Rahmenbedingungen befristet vom Präsenzunterricht beurlaubt werden … Corona weiterlesen